Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eines ist wenigen bewusst. Wenn ihr Ehepartner pflegebedürftig wird, sind sie nicht automatisch der Betreuer. Im Falle von Unfällen und anderen schwerwiegenden Erkrankungen, in denen Personen ab 18 nicht mehr selbst handlungsfähig sind, dürfen den Angehörigen keine Auskünfte erteilt werden. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor erhält die bevollmächtigte Person die dringend benötigten Informationen.

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Versicherung für den Fall der Fälle 

Unfälle passieren schnell. Leider meist dann, wenn sie am wenigsten gebraucht werden. Umso wichtiger ist die vorausschauende Planung und die Absicherung ihrer finanziellen Lage im Falle einer längeren Krankheit.

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Finanzen

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Vorsorge 

Vorsorge für Unternehmen, Mitarbeiter und Privartpersonen. 

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Immobilien

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